CareLit Fachartikel
PANDEMIE TRIFFT PFLEGE
Wüst, K. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2021 · Heft 8 · S. 60 bis 62
Dokument
224741
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
COVID-19 als Berufskrankheit: Erkrankt eine Pflegeperson berufsbedingt an COVID-19, muss die Unfallversicherung mit Unterstützung der Pflegeperson nachweisen, dass sie sich tatsächlich im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert hat. Fehlen Beweise/Belege, erfolgt keine Anerkennung als Berufskrankheit. Die Autorin kennzeichnet die Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit und die Rechte Versicherter.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BERATUNGSSTELLE
UNFALLVERSICHERUNG
BERUFSKRANKHEIT
COVID-19
ANERKENNUNG
ARBEITSPLATZ
BERLIN
UNTERNEHMEN
ÄRZTE
ÄRZTINNEN
GESUNDHEIT
LEBEN
RENTEN
BERUFSKRANKHEITEN
TRAGEN