CareLit Fachartikel

PANDEMIE TRIFFT PFLEGE

Wüst, K. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2021 · Heft 8 · S. 60 bis 62

Dokument
224741
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Wüst, K.
Ausgabe
Heft 8 / 2021
Jahrgang 47
Seiten
60 bis 62
Erschienen: 2021-08-04 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

COVID-19 als Berufskrankheit: Erkrankt eine Pflegeperson berufsbedingt an COVID-19, muss die Unfallversicherung mit Unterstützung der Pflegeperson nachweisen, dass sie sich tatsächlich im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert hat. Fehlen Beweise/Belege, erfolgt keine Anerkennung als Berufskrankheit. Die Autorin kennzeichnet die Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit und die Rechte Versicherter.

Schlagworte

ARBEITGEBER BERATUNGSSTELLE UNFALLVERSICHERUNG BERUFSKRANKHEIT COVID-19 ANERKENNUNG ARBEITSPLATZ BERLIN UNTERNEHMEN ÄRZTE ÄRZTINNEN GESUNDHEIT LEBEN RENTEN BERUFSKRANKHEITEN TRAGEN