Verabreichung von Pharmaka nach ärztlicher Anordnung – was heißt das?
Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2021 · Heft 8 · S. 46 bis 47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 des neuen Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) regelt, dass die technische Durchführung und Beurteilung der Qualität der Ergebnisse der radiologischen Diagnostik und anderer bildgebender Verfahren einschließlich Qualitätssicherung sowie Verabreichung von Pharmaka für die bildgebenden Verfahren nach ärztlicher Anordnung den MTR vorbehalten ist. Gleiches gilt in § 5 Abs. 2 Nr. 3 MTBG für die technische Durchführung der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie einschließlich Qualitätssicherung sowie Verabreichung von Radiopharmaka für nuklearmedizi…