CareLit Fachartikel

Verabreichung von Pharmaka nach ärztlicher Anordnung – was heißt das?

Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2021 · Heft 8 · S. 46 bis 47

Dokument
224810
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MTA-Dialog
Autor:innen
Müller-Rawlins, E.
Ausgabe
Heft 8 / 2021
Jahrgang 2
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2021-08-04 00:00:00
ISSN
0930-4622
DOI

Zusammenfassung

§ 5 Abs. 2 Nr. 1 des neuen Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) regelt, dass die technische Durchführung und Beurteilung der Qualität der Ergebnisse der radiologischen Diagnostik und anderer bildgebender Verfahren einschließlich Qualitätssicherung sowie Verabreichung von Pharmaka für die bildgebenden Verfahren nach ärztlicher Anordnung den MTR vorbehalten ist. Gleiches gilt in § 5 Abs. 2 Nr. 3 MTBG für die technische Durchführung der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie einschließlich Qualitätssicherung sowie Verabreichung von Radiopharmaka für nuklearmedizi…

Schlagworte

AUSBILDUNG DIAGNOSTIK SCHLESWIG-HOLSTEIN ARBEITGEBER BEURTEILUNG BUNDESGERICHTSHOF DELEGATION SERVICE STELLENANZEIGE BERUFE TECHNOLOGIE THERAPIE RADIOPHARMAKA PATIENTEN ES AUSBILDUNGSSTAND