CareLit Fachartikel

Keine Angst vor der Heimaufsicht bei Berechnung der Investitionskosten in NRW

Woschei, U. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2021 · Heft 8 · S. 36 bis 37

Dokument
224835
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover
Autor:innen
Woschei, U.
Ausgabe
Heft 8 / 2021
Jahrgang 43
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2021-08-04 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Mietsteigerungen werden bei den Investitionskosten in NRW nicht anerkannt. Zwei Urteile des VG Aachen sorgen nun für mehr Klarheit beim Streit zwischen Heimen, Heimaufsicht und Sozialministerium. Einrichtungen können ab dem 1. Juli 2021 Heimbewohner:innen ihre tatsächlichen Kosten und nicht nur die festgesetzten Investitionskosten in Rechnung stellen.

Schlagworte

HEIMAUFSICHT KOSTEN EINRICHTUNG URTEIL WIRKUNG ANGST BEZIEHUNG ENTWICKLUNG ERLASS HÖHE PRAXIS VERTRAULICHKEIT Altenheim - Lösungen fürs Management Hannover