CareLit Fachartikel
Keine Angst vor der Heimaufsicht bei Berechnung der Investitionskosten in NRW
Woschei, U. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2021 · Heft 8 · S. 36 bis 37
Dokument
224835
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mietsteigerungen werden bei den Investitionskosten in NRW nicht anerkannt. Zwei Urteile des VG Aachen sorgen nun für mehr Klarheit beim Streit zwischen Heimen, Heimaufsicht und Sozialministerium. Einrichtungen können ab dem 1. Juli 2021 Heimbewohner:innen ihre tatsächlichen Kosten und nicht nur die festgesetzten Investitionskosten in Rechnung stellen.
Schlagworte
HEIMAUFSICHT
KOSTEN
EINRICHTUNG
URTEIL
WIRKUNG
ANGST
BEZIEHUNG
ENTWICKLUNG
ERLASS
HÖHE
PRAXIS
VERTRAULICHKEIT
Altenheim - Lösungen fürs Management
Hannover