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Wenn nichts mehr geht, geht § 3 LMHV? Anmerkungen zu einer zentralen Norm des Lebensmittelhygienerechts

Prof.Dr. Bosch, N.; Wallau, R. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2021 · Heft 4 · S. 243 bis 251

Dokument
225048
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Prof.Dr. Bosch, N.; Wallau, R.
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 25
Seiten
243 bis 251
Erschienen: 2021-08-09 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

I. Einleitung „Wenn nichts mehr geht, geht § 3 LMHV“ — dieser Satz fiel wörtlich auf einer lebensmittelrechtlichen Fortbildungsveranstaltung von Seiten eines Angehörigen der Lebensmittelüberwachung. In diesem Satz kommt sehr gut zum Ausdruck, wie die Praxis § 3 LMHV1 (immer noch) auffasst: Die Vorschrift hat hiernach die Funktion eines „hygienerechtlichen Passepartout“. Die Vorschrift lautet bekanntlich wie folgt: Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht au…

Schlagworte

LITERATUR VORSCHRIFTEN NORM RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG HYGIENE RECHT ANFORDERUNG BEURTEILUNG PRAXIS ARBEIT ROLLE GESUNDHEIT BERATUNG VERHALTEN ZIELE