Wenn nichts mehr geht, geht § 3 LMHV? Anmerkungen zu einer zentralen Norm des Lebensmittelhygienerechts
Prof.Dr. Bosch, N.; Wallau, R. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2021 · Heft 4 · S. 243 bis 251
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
I. Einleitung „Wenn nichts mehr geht, geht § 3 LMHV“ — dieser Satz fiel wörtlich auf einer lebensmittelrechtlichen Fortbildungsveranstaltung von Seiten eines Angehörigen der Lebensmittelüberwachung. In diesem Satz kommt sehr gut zum Ausdruck, wie die Praxis § 3 LMHV1 (immer noch) auffasst: Die Vorschrift hat hiernach die Funktion eines „hygienerechtlichen Passepartout“. Die Vorschrift lautet bekanntlich wie folgt: Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht au…