CareLit Fachartikel
Vertrieb eines Produkts mit dem Wirkstoff Curcumin als „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" (Ashwagandha)
N.N. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2021 · Heft 4 · S. 270 bis 273
Dokument
225051
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum Vertrieb eines Produkts mit dem Wirkstoff Curcumin als „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ bei Arthrose. Zur Zulässigkeit von Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel, das Bestandteile der Pflanze Ashwagandha enthält, nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO) unter Berücksichtigung der nach Art. 28 Abs. 5 und 6 dieser Verordnung für sogenannte Botanicals geltenden Übergangsvorschriften.
Schlagworte
STUDIE
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
GESUNDHEIT
PFLANZE
WIRKUNG
AUFNAHME
FORTBILDUNG
CURCUMIN
WERBUNG
NÄHRSTOFFE
PERSONEN
ES
KAPSELN
THAILAND