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Das BtOG – Neue Aufgaben für Betreuungsbehörden. Eine kritische Analyse.

Walther , G.; Bürkel, I. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2021 · Heft 4 · S. 1 bis 9

Dokument
225209
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Walther , G.; Bürkel, I.
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 18
Seiten
1 bis 9
Erschienen: 2021-08-16 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die jahrelangen Vorbereitungen für eine große Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts sind nahezu abgeschlossen. Das Gesetz wird am 1. 1. 2023 in Kraft treten. Nicht nur das BGB, sondern auch andere Gesetze werden infolge der Reform geändert. Am stärksten wandelt sich das bislang schlanke Betreuungsbehördengesetz (BtBG), das vollständig im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) aufgehen wird und die Aufgaben der Betreuungsbehörden konkretisiert und erweitert. Was kommt auf Betreuungsbehörden zu? Der vorliegende Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen aus der Perspektive der Betreuungsbehörden vor und versu…

Schlagworte

BETREUUNG REFORM BERATUNG BETREUUNGSRECHT ENTSCHEIDUNG GESETZ DATENVERARBEITUNG DELEGATION TOD PRAXIS EIGNUNG ES UNTERLAGEN GESUNDHEIT KRANKHEIT SPRACHE