Das BtOG – Neue Aufgaben für Betreuungsbehörden. Eine kritische Analyse.
Walther , G.; Bürkel, I. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2021 · Heft 4 · S. 1 bis 9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die jahrelangen Vorbereitungen für eine große Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts sind nahezu abgeschlossen. Das Gesetz wird am 1. 1. 2023 in Kraft treten. Nicht nur das BGB, sondern auch andere Gesetze werden infolge der Reform geändert. Am stärksten wandelt sich das bislang schlanke Betreuungsbehördengesetz (BtBG), das vollständig im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) aufgehen wird und die Aufgaben der Betreuungsbehörden konkretisiert und erweitert. Was kommt auf Betreuungsbehörden zu? Der vorliegende Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen aus der Perspektive der Betreuungsbehörden vor und versu…