CareLit Fachartikel

Reform des Betreuungsrechts aus richterlicher Sicht, Teil 11

Dr. Mazur, S. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2021 · Heft 4 · S. 1 bis 8

Dokument
225210
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Dr. Mazur, S.
Ausgabe
Heft 4 / 2021
Jahrgang 18
Seiten
1 bis 8
Erschienen: 2021-08-16 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die geplante Reform des Betreuungsund Vormundschaftsrechts wird als die umfassendste Änderung des BGB seit seinem Inkrafttreten im Jahre 1900 bezeichnet. Inhaltlich enthält die Abkehr vom „Wohl“ hin zum „Wunsch“ der zu Betreuenden, weg von „Besorgung der Angelegenheiten der zu Betreuenden“, hin zur „Unterstützung bei der Besorgung jener Angelegenheiten“, einen Paradigmenwechsel im Betreuungsrecht, der künftig alle Akteure – und somit auch die Richter*innen – dazu verpflichtet, durch ihr Handeln zu ermöglichen, dass die zu Betreuenden ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten können.

Schlagworte

BETREUUNG ENTSCHEIDUNG REFORM RECHT GERICHT RECHTSPRECHUNG ZEIT EINRICHTUNG GUTACHTEN PRAXIS LEBEN ROLLE BUNDESREGIERUNG FREIHEIT ARBEIT PERSONEN