Reform des Betreuungsrechts aus richterlicher Sicht, Teil 11
Dr. Mazur, S. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2021 · Heft 4 · S. 1 bis 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die geplante Reform des Betreuungsund Vormundschaftsrechts wird als die umfassendste Änderung des BGB seit seinem Inkrafttreten im Jahre 1900 bezeichnet. Inhaltlich enthält die Abkehr vom „Wohl“ hin zum „Wunsch“ der zu Betreuenden, weg von „Besorgung der Angelegenheiten der zu Betreuenden“, hin zur „Unterstützung bei der Besorgung jener Angelegenheiten“, einen Paradigmenwechsel im Betreuungsrecht, der künftig alle Akteure – und somit auch die Richter*innen – dazu verpflichtet, durch ihr Handeln zu ermöglichen, dass die zu Betreuenden ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten können.