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Zur Berücksichtigung einer Tarifbindung bei Entgeltvereinbarungen gemäß § 78b Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII.
N.N. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2021 · Heft 8 · S. 424 bis 427
Dokument
225225
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gutachten vom 25. Februar 2021 - G 2/21 1) Tariflich vereinbarte Vergütungen sind im Rahmen von Entgeltvereinbarungen i.S.d. §78b Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII grundsätzlich als wirtschaftlich anzusehen. Sind überdurchschnittlich hohe Personalaufwendungen maßgeblich auf die Häufung individueller tarifrechtlicher Entgeltsteigerungstatbestände wie Familienstand, Kinderanzahl oder Beschäftigungsdauer zurückzuführen, scheidet eine Kürzung der plausiblen Personalaufwendungen im Wege des externen Vergleichs aus.
Schlagworte
URTEIL
VERGLEICH
EINRICHTUNG
KOSTEN
GUTACHTEN
PERSONAL
WIRTSCHAFTLICHKEIT
ANERKENNUNG
BAYERN
HÖHE
LEISTUNG
INVESTITIONEN
RECHTSPRECHUNG
WERTSCHÄTZUNG
ARBEITSLEISTUNG
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