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Zur Berücksichtigung einer Tarifbindung bei Entgeltvereinbarungen gemäß § 78b Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII.

N.N. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2021 · Heft 8 · S. 424 bis 427

Dokument
225225
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 8 / 2021
Jahrgang 34
Seiten
424 bis 427
Erschienen: 2021-08-18 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Gutachten vom 25. Februar 2021 - G 2/21 1) Tariflich vereinbarte Vergütungen sind im Rahmen von Entgeltvereinbarungen i.S.d. §78b Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII grundsätzlich als wirtschaftlich anzusehen. Sind überdurchschnittlich hohe Personalaufwendungen maßgeblich auf die Häufung individueller tarifrechtlicher Entgeltsteigerungstatbestände wie Familienstand, Kinderanzahl oder Beschäftigungsdauer zurückzuführen, scheidet eine Kürzung der plausiblen Personalaufwendungen im Wege des externen Vergleichs aus.

Schlagworte

URTEIL VERGLEICH EINRICHTUNG KOSTEN GUTACHTEN PERSONAL WIRTSCHAFTLICHKEIT ANERKENNUNG BAYERN HÖHE LEISTUNG INVESTITIONEN RECHTSPRECHUNG WERTSCHÄTZUNG ARBEITSLEISTUNG Nachrichtendienst des Deutschen Vereins