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Die Unkenntnis des Rechts ist vorzugsweise strafverschärfend und nur ausnahmsweise strafvermeidend.

Prof.Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 8 · S. 38 bis 39

Dokument
225234
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Prof.Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 8 / 2021
Jahrgang 12
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2021-08-24 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Die letzte Folge schilderte, dass „Unwissenheit nicht vor Strafe schützt“. Man sollte wissen, dass die Berufung auf Vorschriftenunkenntnis nicht nur selten strafvermeidend ist, sondern meistens sogar straferhöhend.

Schlagworte

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