CareLit Fachartikel
Die Unkenntnis des Rechts ist vorzugsweise strafverschärfend und nur ausnahmsweise strafvermeidend.
Prof.Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2021 · Heft 8 · S. 38 bis 39
Dokument
225234
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die letzte Folge schilderte, dass „Unwissenheit nicht vor Strafe schützt“. Man sollte wissen, dass die Berufung auf Vorschriftenunkenntnis nicht nur selten strafvermeidend ist, sondern meistens sogar straferhöhend.
Schlagworte
URTEIL
GESETZ
VORSCHRIFTEN
ARBEITNEHMER
BETRIEB
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ORGANISATION
STRAFE
FAKULTÄT
ERHOLUNG
SICHERHEIT
KIND
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