CareLit Fachartikel
Aus der Rechtsprechung: Sonderkündigungsschutz bei Betriebsstilllegung
N.N. · Behinderung und Recht · 2021 · Heft 5 · S. 132 bis 144
Dokument
225328
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Personen ist sachlich kein umfassender Beendigungsschutz. Aus einer etwa bestehenden besonderen Schutzbedürftigkeit kann mithin nicht auf die Erstreckung des präventiven, verfahrensrechtlichen Beendigungsschutzes durch das Zustimmungserfordernis geschlossen werden. Der schwerbehinderte Mensch wird hierdurch auch nicht gänzlich „schutzlos" gestellt; denn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterliegt weiterhin der arbeitsgerichtlichen Kontrolle.
Schlagworte
URTEIL
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
BEHINDERUNG
ARBEITNEHMER
JUNGE
RECHT
HILFE
LEISTUNG
Berlin
Arbeit
Gesetz
Arbeitsverhältnis
Arbeitsplatz
Coronavirus
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