CareLit Fachartikel
IMPFPFLICHT DURCH DIE HINTERTÜR?
Thorsten Siefarth · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2021 · Heft 9 · S. 36 bis 39
Dokument
225343
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitsrecht: Am Klinikum Ludwigshafen müssen Beschäftigte ohne Corona-Schutzimpfung mit einer Kündigung zum Ende der Probezeit rechnen. Außerdem werden keine neuen Mitarbeitenden eingestellt, die nicht geimpft wurden oder sich nicht impfen lassen wollen. Das Krankenhaus begründet sein Vorgehen damit, Patienten schützen zu müssen. Doch für die Beschäftigten bedeutet das Vorgehen eine indirekte Impfpflicht. Ist das arbeitsrechtlich zulässig?
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
IMPFUNG
COVID-19
FRANKREICH
GESETZ
MITARBEITER
RECHT
CORONA
PATIENTEN
DEUTSCHLAND
POCKEN
MASERN
ES
HEPATITIS
TETANUS