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IMPFPFLICHT DURCH DIE HINTERTÜR?

Thorsten Siefarth · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2021 · Heft 9 · S. 36 bis 39

Dokument
225343
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Thorsten Siefarth
Ausgabe
Heft 9 / 2021
Jahrgang 47
Seiten
36 bis 39
Erschienen: 2021-09-06 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Arbeitsrecht: Am Klinikum Ludwigshafen müssen Beschäftigte ohne Corona-Schutzimpfung mit einer Kündigung zum Ende der Probezeit rechnen. Außerdem werden keine neuen Mitarbeitenden eingestellt, die nicht geimpft wurden oder sich nicht impfen lassen wollen. Das Krankenhaus begründet sein Vorgehen damit, Patienten schützen zu müssen. Doch für die Beschäftigten bedeutet das Vorgehen eine indirekte Impfpflicht. Ist das arbeitsrechtlich zulässig?

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER IMPFUNG COVID-19 FRANKREICH GESETZ MITARBEITER RECHT CORONA PATIENTEN DEUTSCHLAND POCKEN MASERN ES HEPATITIS TETANUS