RECHT – KURZ UND KNAPP
Silke Becker · Hebammenforum, Karlsruhe · 2021 · Heft 9 · S. 66
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hebammen dürfen pflegen. Hebammen, die auf der Wochenbettstation eingesetzt werden, benötigen dazu keine zusätzliche Pflegehilfsausbildung. Die Betreuung von Mutter und Kind im Wochenbett gehört nämlich zu den zentralen Inhalten einer Hebammenausbildung und die Überwachung des Wochenbettverlaufs zu den den Hebammen vorbehaltenen Tätigkeiten. Darauf weist Verbandsjuristin Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller von der Rechtsstelle hin. Aktuell mehren sich die Fälle, in denen Kliniken von ihren Hebammen eine solche Zusatzausbildung fordern. Der Hintergrund waren Unklarheiten bei der Abrechnung, die aber inzwischen beseitigt…