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RECHT – KURZ UND KNAPP

Silke Becker · Hebammenforum, Karlsruhe · 2021 · Heft 9 · S. 66

Dokument
225540
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Silke Becker
Ausgabe
Heft 9 / 2021
Jahrgang 22
Seiten
66
Erschienen: 2021-09-07 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Hebammen dürfen pflegen. Hebammen, die auf der Wochenbettstation eingesetzt werden, benötigen dazu keine zusätzliche Pflegehilfsausbildung. Die Betreuung von Mutter und Kind im Wochenbett gehört nämlich zu den zentralen Inhalten einer Hebammenausbildung und die Überwachung des Wochenbettverlaufs zu den den Hebammen vorbehaltenen Tätigkeiten. Darauf weist Verbandsjuristin Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller von der Rechtsstelle hin. Aktuell mehren sich die Fälle, in denen Kliniken von ihren Hebammen eine solche Zusatzausbildung fordern. Der Hintergrund waren Unklarheiten bei der Abrechnung, die aber inzwischen beseitigt…

Schlagworte

KIND HEBAMME BEZIEHUNG BUNDESGERICHTSHOF FRAU HEBAMMENAUSBILDUNG RECHT SCHWANGERSCHAFT KRANKENHÄUSER ZULASSUNG Hebammenforum Karlsruhe