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Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (AG HPR) — nun auch offiziell im Bundesdienst

Dr. Gronimus, A. · Die Personalvertretung, Berlin · 2021 · Heft 9 · S. 324 bis 331

Dokument
225875
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Dr. Gronimus, A.
Ausgabe
Heft 9 / 2021
Jahrgang 21
Seiten
324 bis 331
Erschienen: 2021-09-20 00:00:00
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

Arbeitsgemeinschaften der Personalräte sind als Realität fast so alt wie die Personalvertretung selbst. Als offizielles Organ der Personalvertretung blicken sie dagegen auf eine eher schwierige Historie zurück. Mit der Novellierung des BPersVG wurde mit den §§96-98 BPersVG f. 2021 als neues Kapitel 6 auch bundesrechtlich eine derartige Regelung verankert. Dies etabliert eine tatsächlich auch im Bund bereits seit Jahrzehnten bestehende Einrichtung.

Schlagworte

DIGITALISIERUNG MODELL BERLIN PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNG MITBESTIMMUNG RECHT REFORM VORSCHRIFTEN GEWERKSCHAFTEN BELEGSCHAFT REGIERUNG BUNDESREGIERUNG PRAXIS VERHALTEN LEISTUNG