Zur Vorlagepflicht nach Art. 267 AEUV
Prof.Dr. Becker, F. · Lebensmittel und Recht · 2021 · Heft 5 · S. 359 bis 363
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Lebensmittelrecht ist ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts. Seine zentrale Aufgabe ist die Abwehr von Gefahren in einem für den Menschen besonders sensiblen Bereich (vgl. § 1 LFGB). Diese Aufgabe kann mit dem gesamten Spektrum staatlicher Handlungsformen erledigt werden. Aber häufig erfolgt dann doch ein gezielter hoheitlicher Eingriff in die Grundrechte derjenigen, die Lebensmittel herstellen, behandeln, in Verkehr bringen usw. Für einen solchen Eingriff bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage in Form eines mit höherrangigem Recht zu vereinbarenden Gesetzes, das von der Behörde ausgelegt und angew…