CareLit Fachartikel
Platzzahl reduziert: Was gilt für die Investitionskosten?
Dickmann, F. · Altenheim · 2021 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Dokument
226183
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei Änderung der Platzahl und Preisanpassung besteht eine zulässige Differenzierung zwischen Selbstzahlern und Sozialhilfeempfängern. Nicht geförderte Einrichtungen können diese Differenzierung unter bestimmten Voraussetzungen vornehmen, wie ein Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg von der Höhe unterstreicht.
Schlagworte
EINRICHTUNG
VEREINBARUNG
SOZIALHILFE
KOSTEN
NORM
URTEIL
ZEIT
HÖHE
ES
FREIHEIT
RECHTSANWÄLTE
GESUNDHEITSWESEN
Altenheim