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Platzzahl reduziert: Was gilt für die Investitionskosten?

Dickmann, F. · Altenheim · 2021 · Heft 1 · S. 32 bis 33

Dokument
226183
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim
Autor:innen
Dickmann, F.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2021-10-08 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Bei Änderung der Platzahl und Preisanpassung besteht eine zulässige Differenzierung zwischen Selbstzahlern und Sozialhilfeempfängern. Nicht geförderte Einrichtungen können diese Differenzierung unter bestimmten Voraussetzungen vornehmen, wie ein Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg von der Höhe unterstreicht.

Schlagworte

EINRICHTUNG VEREINBARUNG SOZIALHILFE KOSTEN NORM URTEIL ZEIT HÖHE ES FREIHEIT RECHTSANWÄLTE GESUNDHEITSWESEN Altenheim