CareLit Fachartikel
Begründung für eine langfristige geschlossene Unterbringung
Dr. Klie, T. · Altenheim · 2021 · Heft 1 · S. 26 bis 27
Dokument
226196
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Genehmigung geschlossener Unterbringungen auch in geschützenden Einrichtungen ist grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) lässt oberflächliche Begründungen dafür, den Genehmigungszeitraum über ein Jahr hinaus zu verlängern, nicht gelten.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
EINRICHTUNG
BAYERN
BETREUUNG
BUNDESGERICHTSHOF
GESUNDHEITSAMT
IT
KRANKHEIT
VEREINIGUNG
FREIHEIT
ÜBERDOSIS
ES
MENSCHEN
PRAXIS
Altenheim