CareLit Fachartikel
Pflegeschutzschirm: Wenn die Kassen Rückzahlungen fordern
Tybussek, K. · Altenheim · 2021 · Heft 1 · S. 28 bis 29
Dokument
226197
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Rettungsschirm Pflege wurde bis 31. Dezember 2021 verlängert. Zu beachten ist jedoch: Mindestens jedes zehnte Pflegeunternehmen wird von der Pflegekasse für das nachgelagerte Nachweisverfahren ausgewählt und überprüft. Denn falls Überzahlungen vorliegen, besteht ein Rückforderungsanspruch der Pflegekassen.
Schlagworte
PFLEGE
KOSTEN
POLITIK
VERGLEICH
ES
UNSICHERHEIT
JAHRESABSCHLUSS
Altenheim