CareLit Fachartikel
Eine Regelung für den Übergang ist erforderlich!
Wipp, M. · Care konkret · 2021 · Heft 39 · S. 7
Dokument
226219
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 113c SGB XI gelten bei Pflegesatzverhandlungen ab dem 1. Juli 2023 die neuen Personalanhaltswerte. Ein neuer Qualifikationsmix ersetzt dann die geltende Fachkraftquote. Warum es für das Verhandlungsprozedere zwischenzeitlich eine Übergangsregelung braucht, macht Autor Michael Wipp hier an drei Szenarien deutlich.
Schlagworte
EINRICHTUNG
BETREIBER
BEURTEILUNG
IMPFUNG
KOPF
KRANKHEIT
MITARBEITER
PFLEGE
POLITIK
VERTRÄGE
ROLLE
MENSCHEN
LONDON
CORONAVIRUS
BERLIN
LÖSUNGEN