Das neue Verfahren zur Wohnungsaufgabe ab 2023 – § 1833 n.F. BGB
Harm, U. · BtPrax · 2021 · Heft 5 · S. 1 bis 6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im noch geltenden Recht war das Thema „faktische Wohnungsaufgabe“ wegen der ungeklärten Aufsichtstätigkeit des Gerichts strittig und insbesondere in der gerichtlichen Praxis unzureichend gewürdigt. Die Problematik wurde vom Verfasser dieses Aufsatzes mehrfach in der Literatur dargestellt. Angesichts dieses unbefriedigenden Rechtszustandes setzte das zuständige Referat im BMJV zur Reform des Betreuungsrechts das Thema auf die Tagesordnung. Der Reformgesetzgeber hat dann mit dem § 1833 Abs. 1 und 2 BGB (neu) die Problematik zu lösen versucht. Wie dargestellt sein wird, ist das nicht ganz gelungen.