Der überschuldete Nachlass
Schönenberg, U. · BtPrax · 2021 · Heft 5 · S. 1 bis 6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Erbfall kann der Betreute nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden überlassen bekommen. Ist der Betreuer für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellt, kann er den Betreuten bei der Aufklärung unterstützen, ob der Nachlass überschuldet ist und die Formalitäten der Ausschlagung einzuhalten. Aber auch, wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass der Nachlass viele Schulden enthält, kann das restliche Vermögen des Betreuten gesichert werden. Dies muss der Betreuer erkennen, sodann die richtigen Schritte einleiten und kann damit einen großen Beitrag leisten, um das Vermögen des Betreuten zu schützen.