Die Beratungspflicht der Pflegekassen
Prof. Richter, R. · Häusliche Pflege · 2021 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Anspruch auf Pflegegeld besteht nach dem Antragserfordernis des § 33 SGB XI regelmäßig erst vom Monat der Antragstellung an. Wie das BSG jüngst festgestellt hat (Urteil vom 17.6.2021, B3 P 5/19 R), ist allerdings eine verspätete Antragstellung nach den Grundsätzen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs aber dann unschädlich, wenn Versicherte von der Pflegekasse nicht ausreichend über mögliche Leistungen im Pflegefall beraten worden sind und deshalb eine rechtzeitige Beantragung von Pflegeleistungen unterlassen haben. Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist vergleichbar mit einem Schadensersatzansp…