G-BA: Personelle Mindestvorgaben für Psychiatrie und Psychosomatik – Psychotherapie wird besser berücksichtigt
N.N. · KU-Gesundheitsmanagement · 2021 · Heft 1 · S. 6 bis 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Berlin. Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen können die breit gefächerte Berufsgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zukünftig besser berücksichtigen, um die Mindestpersonalvorgaben zu erfüllen. Auch der Umfang und die Bedeutung der Psychotherapie im Behandlungsangebot wird angemessener abgebildet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die hierfür notwendigen Anpassungen der „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL). Diese und weitere Änderungen der PPP-RL, bei denen es unter anderem um eine längere Aussetzung finanzieller Sanktionen geht, grei…