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G-BA: Personelle Mindestvorgaben für Psychiatrie und Psychosomatik – Psychotherapie wird besser berücksichtigt

N.N. · KU-Gesundheitsmanagement · 2021 · Heft 1 · S. 6 bis 10

Dokument
226594
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU-Gesundheitsmanagement
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
6 bis 10
Erschienen: 2021-10-27 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Berlin. Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen können die breit gefächerte Berufsgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zukünftig besser berücksichtigen, um die Mindestpersonalvorgaben zu erfüllen. Auch der Umfang und die Bedeutung der Psychotherapie im Behandlungsangebot wird angemessener abgebildet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die hierfür notwendigen Anpassungen der „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL). Diese und weitere Änderungen der PPP-RL, bei denen es unter anderem um eine längere Aussetzung finanzieller Sanktionen geht, grei…

Schlagworte

ZEIT AUSBILDUNG BELASTUNG MODELL PSYCHIATRIE REFORM UNTERRICHT BETRIEB BILDUNG RUHESTAND PSYCHOTHERAPIE GESUNDHEIT PATIENTEN BERUFSGRUPPEN MEDIZINSTUDIUM ÄRZTINNEN