CareLit Fachartikel
Die EU-Whistleblower-Richtlinie: Was Krankenhäuser jetzt beachten müssen.
Ettwig, V. · KU-Gesundheitsmanagement · 2021 · Heft 1 · S. 73 bis 74
Dokument
226604
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie tritt zum 17.12.2021 in Kraft. Sie verlangt die Einrichtung interner Meldestellen zur Entgegennahme von Hinweisen der Mitarbeitenden. Dies muss auch anonym möglich sein. Darüber hinaus muss die Meldestelle erforderliche Folgemaßnahmen einleiten und die Kommunikation mit Hinweisgebenden sicherstellen.
Schlagworte
RICHTLINIE
BUNDESREGIERUNG
UNTERNEHMEN
ARBEITSRECHT
COMPLIANCE
EINRICHTUNG
KOMMUNIKATION
KRANKENHAUS
PERSONAL
KRANKENHÄUSER
DRUCK
GESELLSCHAFTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
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