CareLit Fachartikel

Die EU-Whistleblower-Richtlinie: Was Krankenhäuser jetzt beachten müssen.

Ettwig, V. · KU-Gesundheitsmanagement · 2021 · Heft 1 · S. 73 bis 74

Dokument
226604
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU-Gesundheitsmanagement
Autor:innen
Ettwig, V.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
73 bis 74
Erschienen: 2021-10-27 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie tritt zum 17.12.2021 in Kraft. Sie verlangt die Einrichtung interner Meldestellen zur Entgegennahme von Hinweisen der Mitarbeitenden. Dies muss auch anonym möglich sein. Darüber hinaus muss die Meldestelle erforderliche Folgemaßnahmen einleiten und die Kommunikation mit Hinweisgebenden sicherstellen.

Schlagworte

RICHTLINIE BUNDESREGIERUNG UNTERNEHMEN ARBEITSRECHT COMPLIANCE EINRICHTUNG KOMMUNIKATION KRANKENHAUS PERSONAL KRANKENHÄUSER DRUCK GESELLSCHAFTEN ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT RECHTSANWÄLTE BERLIN