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Das 1x1 im Explosionsschutz: Zur Prüfung befähigte Person – Teil 2

Blessing, S. · Sicherheitsbeauftragter · 2021 · Heft 1 · S. 20 bis 21

Dokument
226715
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Blessing, S.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
20 bis 21
Erschienen: 2021-10-28 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss eine Ex-Anlage alle sechs Jahre wiederkehrend geprüft werden. Aus dem vorangegangenen Artikel wissen wir, dass dies durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden kann. Doch ist der Anlagenbetreiber dann weiterhin auf die Überprüfung durch eine zulässige Überwachungsstelle wie zum Beispiel den TÜV angewiesen?

Schlagworte

SICHERHEIT BILDUNG PERSONEN UNTERLAGEN VERSTÄNDNIS Sicherheitsbeauftragter