CareLit Fachartikel
Das 1x1 im Explosionsschutz: Zur Prüfung befähigte Person – Teil 2
Blessing, S. · Sicherheitsbeauftragter · 2021 · Heft 1 · S. 20 bis 21
Dokument
226715
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss eine Ex-Anlage alle sechs Jahre wiederkehrend geprüft werden. Aus dem vorangegangenen Artikel wissen wir, dass dies durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden kann. Doch ist der Anlagenbetreiber dann weiterhin auf die Überprüfung durch eine zulässige Überwachungsstelle wie zum Beispiel den TÜV angewiesen?
Schlagworte
SICHERHEIT
BILDUNG
PERSONEN
UNTERLAGEN
VERSTÄNDNIS
Sicherheitsbeauftragter