CareLit Fachartikel
Kein Geld zurück.
Sausen, P. · Tagespflege · 2021 · Heft 1 · S. 16 bis 17
Dokument
226727
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DER CORONA-BONUS honoriert bereits erbrachte Arbeitsleistungen in der Corona-Pandemie. Damit können Arbeitgeber sie im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer nicht zurückverlangen. Entsprechende arbeitsvertragliche Rückzahlungsregelungen sind unwirksam.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERTRAG
LEISTUNG
ENTSCHEIDUNG
MITARBEITER
PFLEGE
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
BELOHNUNG
ES
Tagespflege