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Kein Geld zurück.

Sausen, P. · Tagespflege · 2021 · Heft 1 · S. 16 bis 17

Dokument
226727
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Tagespflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 1 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
16 bis 17
Erschienen: 2021-10-28 00:00:00
ISSN
2567-4595
DOI

Zusammenfassung

DER CORONA-BONUS honoriert bereits erbrachte Arbeitsleistungen in der Corona-Pandemie. Damit können Arbeitgeber sie im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer nicht zurückverlangen. Entsprechende arbeitsvertragliche Rückzahlungsregelungen sind unwirksam.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSVERTRAG LEISTUNG ENTSCHEIDUNG MITARBEITER PFLEGE RECHTSPRECHUNG URTEIL HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG BELOHNUNG ES Tagespflege