CareLit Fachartikel

Ruhepause als Arbeitszeit?

Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2021 · Heft 11 · S. 50 bis 51

Dokument
226795
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MTA-Dialog
Autor:innen
Müller-Rawlins, E.
Ausgabe
Heft 11 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
50 bis 51
Erschienen: 2021-10-28 00:00:00
ISSN
1439-071X
DOI

Zusammenfassung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 9. September 2021 – C-107/19) hat entschieden, dass Ruhepausen, die Arbeitnehmern während der täglichen Arbeitszeit gewährt werden, als Arbeitszeit im Sinne des Art. 2 RL 2003/88/EG zu werten sind, wenn diese – sofern notwendig – innerhalb von zwei Minuten einsatzbereit sein müssen und eine Gesamtwürdigung der maßgebenden Umstände ergibt, dass den betreffenden Arbeitnehmern dadurch die Möglichkeit genommen wird, die Zeit der Ruhepause frei zu gestalten und sie ihren eigenen Interessen zu widmen.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSZEUGNIS URTEIL ZEIT ENTSCHEIDUNG LEISTUNG SERVICE RUHEPAUSE FREIHEIT ENTSPANNUNG ROLLE REAKTIONSZEIT ARBEIT VERHALTEN