CareLit Fachartikel
Ruhepause als Arbeitszeit?
Müller-Rawlins, E. · MTA-Dialog · 2021 · Heft 11 · S. 50 bis 51
Dokument
226795
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 9. September 2021 – C-107/19) hat entschieden, dass Ruhepausen, die Arbeitnehmern während der täglichen Arbeitszeit gewährt werden, als Arbeitszeit im Sinne des Art. 2 RL 2003/88/EG zu werten sind, wenn diese – sofern notwendig – innerhalb von zwei Minuten einsatzbereit sein müssen und eine Gesamtwürdigung der maßgebenden Umstände ergibt, dass den betreffenden Arbeitnehmern dadurch die Möglichkeit genommen wird, die Zeit der Ruhepause frei zu gestalten und sie ihren eigenen Interessen zu widmen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEUGNIS
URTEIL
ZEIT
ENTSCHEIDUNG
LEISTUNG
SERVICE
RUHEPAUSE
FREIHEIT
ENTSPANNUNG
ROLLE
REAKTIONSZEIT
ARBEIT
VERHALTEN