Die (Nicht-)Gewährung des Mehrbedarfs gem. § 42b Abs. 2 SGB XII für Werkstattbeschäftigte auf ausgelagerten Arbeitsplätzen und in Außenarbeitsgruppen der Werkstätten für behindert…
Dr. Erdmann, A.; Jarosch, H. · Behinderung und Recht · 2021 · Heft 6 · S. 150 bis 155
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Personen, die wegen Art und Schwere ihrer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder einer Arbeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nachkommen können, haben gemäß §§ 219 Abs. 2, 220 Abs. 1 SGB IX unter den dort genannten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Im Jahr 2019 waren bundesweit im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten 29. 044 sowie im Arbeitsbereich 268. 239 Menschen tätig. Unter Hinzurec…