CareLit Fachartikel
IT-Sicherheit im Krankenhaus: Ab 2022 auch für kleinere Kliniken verpflichtend
Götz, N. · Krankenhaus-IT Journal · 2021 · Heft 5 · S. 24 bis 25
Dokument
226999
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laut IT-Sicherheitsgesetz müssen bereits seit Juni 2017 Krankenhäuser mit mehr als 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr als Betreiber Kritischer Infrastrukturen ihre IT-Systeme stets auf dem neuesten Stand der Technik halten und dies alle zwei Jahre nachweisen. Ab Januar 2022 wird diese Vorgabe auf alle Krankenhäuser erweitert, zunächst noch ohne Nachweispflicht. Von Nadja Götz, Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS GmbH)
Schlagworte
KRANKENHAUS
DIGITALISIERUNG
BETREIBER
LEITUNG
SICHERHEIT
STANDARD
ZERTIFIZIERUNG
GESUNDHEITSWESEN
MITARBEITER
KRANKENHÄUSER
PATIENTEN
INVESTITIONEN
EIGNUNG
ZIELE
ROLLE
REHABILITATION