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IT-Sicherheit im Krankenhaus: Ab 2022 auch für kleinere Kliniken verpflichtend

Götz, N. · Krankenhaus-IT Journal · 2021 · Heft 5 · S. 24 bis 25

Dokument
226999
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus-IT Journal
Autor:innen
Götz, N.
Ausgabe
Heft 5 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
24 bis 25
Erschienen: 2021-11-02 00:00:00
ISSN
1619-0629
DOI

Zusammenfassung

Laut IT-Sicherheitsgesetz müssen bereits seit Juni 2017 Krankenhäuser mit mehr als 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr als Betreiber Kritischer Infrastrukturen ihre IT-Systeme stets auf dem neuesten Stand der Technik halten und dies alle zwei Jahre nachweisen. Ab Januar 2022 wird diese Vorgabe auf alle Krankenhäuser erweitert, zunächst noch ohne Nachweispflicht. Von Nadja Götz, Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS GmbH)

Schlagworte

KRANKENHAUS DIGITALISIERUNG BETREIBER LEITUNG SICHERHEIT STANDARD ZERTIFIZIERUNG GESUNDHEITSWESEN MITARBEITER KRANKENHÄUSER PATIENTEN INVESTITIONEN EIGNUNG ZIELE ROLLE REHABILITATION