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Krankenhäuser schneiden bei der IT-Sicherheit im KRITIS-Branchenvergleich schlecht ab.

Berghof, T. · Krankenhaus-IT Journal · 2021 · Heft 5 · S. 48 bis 49

Dokument
227010
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus-IT Journal
Autor:innen
Berghof, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
48 bis 49
Erschienen: 2021-11-02 00:00:00
ISSN
1619-0629
DOI

Zusammenfassung

Niemand wird bestreiten wollen, dass Krankenhäuser mit Recht zu den zentralen Betrieben der KRITIS zählen. In keinem anderen Bereich unserer Gesellschaft besteht ein so unmittelbarer Zusammenhang zwischen reibungslosem Betrieb und dem Wohlergehen der Bevölkerung. Daher ist es nur richtig, dass Krankenhäuser zur Einhaltung der strengen KRITIS-Anforderungen des BSI verpflichtet sind. Demnach sind die Verantwortlichen dazu verpflichtet „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“

Schlagworte

BETRIEB IT KRANKENHAUS NETZWERK AUSBAU HILFE KOSTEN MEDIZIN MITARBEITER KRANKENHÄUSER DATENBANKEN RISIKO NOTFÄLLE GESUNDHEIT SICHERHEIT ZEIT