CareLit Fachartikel
Vertauschte Kinder: Krankenhaus muss zahlen
Ploier, M. · Das österreichische Gesundheitswesen · 2021 · Heft 1 · S. 24
Dokument
227171
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenanstalten werden im Bereich der Neonatologie vom Gesetz besonders streng in die Pflicht genommen. Der OGH urteilte über die Vertauschung eines Kindes, die vor 20 Jahren passiert ist.
Schlagworte
KIND
ELTERN
GEBURT
HEBAMME
MEDIZIN
NEONATOLOGIE
ORGANISATION
ARBEITSRECHT
GESUNDHEIT
VERTRAUEN
ES
NAMEN
GESCHLECHT
RECHTSANWÄLTE
Das österreichische Gesundheitswesen