CareLit Fachartikel
Heime müssen taggenau abrechnen.
Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft · 2021 · Heft 1 · S. 38 bis 39
Dokument
227297
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegebedürftige müssen für das Freihalten eines Heimplatzes keine Reservierungsgebühr bezahlen. Heimbetreiber dürfen bei gesetzlich und privat Pflegeversicherten die anfallenden Heimkosten nur taggenau ab dem Einzug oder bis zum Auszug in Rechnung stellen. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Von Anja Mertens.
Schlagworte
PRIVAT
URTEIL
VORSCHRIFTEN
BUNDESGERICHTSHOF
ESSEN
FRAU
GESUNDHEIT
PFLEGEHEIM
PFLEGEVERSICHERUNG
HÖHE
PFLEGEHEIME
ES
G+G
Gesundheit und Gesellschaft