CareLit Fachartikel
Instrumente, Implantate & Co. – Neues Medizinprodukterecht und die Auswirkungen auf die Aufbereitung
Dr. Jäkel, C. · Zentralsterilisation · 2021 · Heft Sonderheft · S. 26 bis 27
Dokument
227339
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Coronabedingt um ein Jahr verschoben, gilt seit 26.05.2021 das neue Medizinprodukterecht. Das betrifft sowohl die europäischen als auch die deutschen Rechtsvorschriften. 1. Unionsrecht Auf europäischer Ebene gilt seit 26.05.2021 die Verordnung (EU) Nr. 2017/745 (MDR). Die MDR wurde durch die Verordnung (EU) 2020/561 (ABl. L 130 vom 24.04.2020, S. 18) geändert und darüber hinaus dreimal berichtigt. Die jüngste Berichtigung wurde im Juli dieses Jahres veröffentlicht (ABl. L 241 vom 08.07.2021, S. 7). Unter dem Internetlink:
Schlagworte
RECHT
BETREIBER
SCHWEIZ
ANPASSUNG
ANWENDER
DESINFEKTION
ENTWICKLUNG
HERSTELLUNG
INFORMATION
MEDIZINPRODUKTERECHT
ES
PATIENTEN
INKUBATOREN
Zentralsterilisation