Straftaten bei der Personalratstätigkeit
Dr. Reich, A. · Die Personalvertretung · 2021 · Heft 11 · S. 411 bis 417
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die eigentlich für alle Personen geltenden Strafvorschriften sind nicht nur von den Beschäftigten und von den Verantwortlichen in der Dienststelle zu beachten, sondern können auch für Personalratsmitglieder ernst werden. Der Personalrat sollte deshalb darum bemüht sein, dass sich keines seiner Mitglieder durch Straftaten gefährdet, weil das auch zu einem Imageverlust des Personalrats führen kann. Es gibt verschiedene Handlungsbereiche, in denen es nicht durch konkrete Entscheidungen als Personalratsmitglied für dieses bedenklich werden könnte. Vorteilsannahme oder Körperverletzungen können überall vorkommen und…