Sozialrecht
Kranz, C. · Neue Caritas · 2021 · Heft 19 · S. 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Elektrorollstuhl auch für blinde Menschen; Wirksame Rechtsfolgenbelehrung zur Sperrzeit. Damit eine Rechtsfolgenbelehrung bei einer Sperrzeit bei Arbeitsablehnung (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III) wirksam ist, muss sie Angaben über den Beginn der angedrohten Sperrzeit enthalten. Gleiches gilt für eine Rechtsfolgenbelehrung bei einer Sanktion im SGB II, die ohne Angaben zum Beginn der Leistungskürzung ebenfalls unvollständig und damit rechtswidrig ist (Bundessozialgericht). Das LSG gab dem Mann recht und verpflichtete die Krankenkasse, die Kosten für den Rollstuhl zu übernehmen. Es sei inakzeptabel, den Mann au…