CareLit Fachartikel

Zur örtlichen Zuständigkeit für Eingliederungshilfe in Form der Betreuung in einer Pflegefamilie nach § 113 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX.

N.N. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins · 2021 · Heft 11 · S. 570 bis 573

Dokument
228049
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
570 bis 573
Erschienen: 2021-11-24 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Die örtliche Zuständigkeit für Eingliederungshilfe in Form der Betreuung in einer Pflegefamilie richtet sich gemäß § 98 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IX danach, wo die leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den zwei Monaten vor der Betreuung in der Pflegefamilie hatte.

Schlagworte

BETREUUNG EINRICHTUNG URTEIL AUFNAHME KIND LEISTUNG WOHNFORM FAMILIE GEBURT ES MENSCHEN FAMILIENPFLEGE Nachrichtendienst des Deutschen Vereins