CareLit Fachartikel
Zur örtlichen Zuständigkeit für Eingliederungshilfe in Form der Betreuung in einer Pflegefamilie nach § 113 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX.
N.N. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins · 2021 · Heft 11 · S. 570 bis 573
Dokument
228049
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die örtliche Zuständigkeit für Eingliederungshilfe in Form der Betreuung in einer Pflegefamilie richtet sich gemäß § 98 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IX danach, wo die leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den zwei Monaten vor der Betreuung in der Pflegefamilie hatte.
Schlagworte
BETREUUNG
EINRICHTUNG
URTEIL
AUFNAHME
KIND
LEISTUNG
WOHNFORM
FAMILIE
GEBURT
ES
MENSCHEN
FAMILIENPFLEGE
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins