CareLit Fachartikel
Richtig nachweisen.
Appel, M. · Altenheim · 2021 · Heft 12 · S. 16 bis 21
Dokument
228282
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat die finanzielle Absicherung der Pflegebranche verlängert – voraussichtlich bis März 2022. Coronabedingte Mehrausgaben oder Mindereinnahmen können weiterhin geltend gemacht werden und sind im Jahresabschluss 2021 zu berücksichtigen.
Schlagworte
JAHRESABSCHLUSS
EINNAHMEN
TAGESPFLEGE
DOKUMENTATION
EINRICHTUNG
PERSONAL
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
BUNDESREGIERUNG
DESINFEKTIONSMITTEL
ARBEIT
PRAXIS
TREUHÄNDER
ORGANISATIONEN
INVESTITIONEN
QUARANTÄNE