Assistierter Suizid ab 2022 in Österreich: Rechtlicher Rahmen, Diskussionspunkte und das neue Sterbehilfegesetz
Dr. Halmich, M. · Pflege Professionell · 2021 · Heft 25 · S. 85 bis 91
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Suizid: Juristische Einordnung Im rechtlichen Sinn liegt ein Suizid vor, wenn jemand vorsätzlich und freiwillig den Tod an sich selbst unmittelbar verursacht (Birklbauer 2019, Rz 1). Es geht also um die beabsichtigte Beendigung des eigenen Lebens. Synonym werden Begriffe wie „Selbstmord“, „Selbsttötung“ oder auch „Freitod“ verwendet. Weltweit sterben pro Minute zwei Menschen durch eigene Hand. Dies ergibt jährlich über eine Million Suizidtote (Haller 2020, 306). In Österreich starben im Jahr 2020 insgesamt 1.072 Personen durch Suizid (Statistik Austria). Dies ist deutlich mehr als z.B. Verkehrstote (2020: 338)