3 Schutzwürdigkeit der geografischen Angaben und der Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (Hengstenberg — Gurken aus dem Spreewald)
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2021 · Heft 6 · S. 469 bis 472
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 Art. 49 Abs. 3 Unterabs. 1, Abs. 4 Unterabs. 2, 53 Abs. 2 Unterabs. 1 Art. 49 Abs. 3 Unterabs. 1 und Art. 49 Abs. 4 Unterabs. 2 i.V. m. Art. 53 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.11.12 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sind dahin auszulegen, dass im Verfahren über Anträge auf nicht geringfügige Änderungen der Spezifikation für Erzeugnisse, die eine geschützte geografische Angabe tragen, jede aktuelle oder potenzielle, jedoch nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegende wirtschaftlich…