CareLit Fachartikel

Keine Eintragungsfähigkeit als Unionsmarke eines Geräusches beim Öffnen einer Getränkedose.

N.N. · Lebensmittel und Recht · 2021 · Heft 6 · S. 472 bis 479

Dokument
228411
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
472 bis 479
Erschienen: 2021-11-30 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Verordnung (EU) 2017/1001 Art. 7 Abs. 1 Buchst. B, 95 Abs. 1 Eine Audiodatei, die den Klang enthält, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von Geräuschlosigkeit und einem Prickeln, kann nicht als Marke für verschiedene Getränke und Behälter aus Metall für Lagerung und Transport eingetragen werden, da sie nicht unterscheidungskräftig ist.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG RECHT GERICHT UNTERNEHMEN WAHRNEHMUNG NORM VERLETZUNG WAHRSCHEINLICHKEIT KLANG GETRÄNKE EIGENTUM KLASSIFIKATION MILCH KAFFEE