CareLit Fachartikel
Keine Eintragungsfähigkeit als Unionsmarke eines Geräusches beim Öffnen einer Getränkedose.
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2021 · Heft 6 · S. 472 bis 479
Dokument
228411
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verordnung (EU) 2017/1001 Art. 7 Abs. 1 Buchst. B, 95 Abs. 1 Eine Audiodatei, die den Klang enthält, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von Geräuschlosigkeit und einem Prickeln, kann nicht als Marke für verschiedene Getränke und Behälter aus Metall für Lagerung und Transport eingetragen werden, da sie nicht unterscheidungskräftig ist.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
RECHT
GERICHT
UNTERNEHMEN
WAHRNEHMUNG
NORM
VERLETZUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
KLANG
GETRÄNKE
EIGENTUM
KLASSIFIKATION
MILCH
KAFFEE