CareLit Fachartikel

Markenschutz für Goldton von Lindt - "Goldhasen" (Goldhase III)

N.N. · Lebensmittel und Recht · 2021 · Heft 6 · S. 479 bis 485

Dokument
228412
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
479 bis 485
Erschienen: 2021-11-30 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

MarkenG §§ 3 Abs. 2, 4 Nr. 1, 4 Nr. 2, 8 Abs. 3 Die Vorschrift des § 3 Abs. 2 MarkenG in der seit dem 14. 1. 2019 geltenden Fassung findet keine Anwendung auf Zeichen, die vor diesem Zeitpunkt eingetragen worden sind (§ 4 Nr. 1 MarkenG) oder durch Benutzung als Marke Verkehrsgeltung erworben haben (§ 4 Nr. 2 MarkenG). Einer Marke, die vor dem Inkrafttreten einer Neuregelung — sei es durch Eintragung, sei es durch Benutzung — Schutz erlangt hat, kann dieser Schutz durch eine Neuregelung grundsätzlich nicht entzogen werden.

Schlagworte

UNTERNEHMEN RECHT RICHTLINIE ENTSCHEIDUNG BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG URTEIL GUTACHTEN HERSTELLUNG GESELLSCHAFTEN DEUTSCHLAND HASEN FARBE ZEIT GOLD ASSOZIATION