CareLit Fachartikel

Zur Annahme einer Wiederholungsgefahr trotz Bio-Zertifizierung

N.N. · Lebensmittel und Recht · 2021 · Heft 6 · S. 523 bis 527

Dokument
228419
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
523 bis 527
Erschienen: 2021-11-30 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

UWG §§ 8c, 3a; ÖkoVO Art. 28 Die im einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1a UWG bejahte Zuständigkeit ist im Beschwerderechtszug nicht zu überprüfen. Die Wiederholungsgefahr für einen Verstoß gegen Art. 28 Abs. 1 Nr. 1b ÖkoVO entfällt nicht dadurch, dass sich der Unternehmer nachträglich zertifizieren lässt. Ein Rechtsmissbrauch nach § 8c UWG unter dem Gesichtspunkt der Vielfachabmahnung kann nicht angenommen werden, wenn es um Verstöße geht, durch die sich Mitbewerber einen spürbaren Wettbewerbsvorteil verschaffen. Es muss dann grundsätzlich möglich sein, gegen alle Verletzer vorzugehen.

Schlagworte

ZERTIFIZIERUNG UNTERNEHMEN ABMAHNUNG ENTSCHEIDUNG RECHT WETTBEWERB WIRKUNG AUFNAHME AUSLAND RECHTSPRECHUNG ES INTERNET KAFFEE SCHREIBEN VERHALTEN MENSCHEN