CareLit Fachartikel

Fehlende Unterscheidungskraft einer zusammengesetzten Wortmarke für Fruchtgummi (Glücksherzen)

N.N. · Lebensmittel und Recht · 2021 · Heft 6 · S. 549 bis 551

Dokument
228422
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
549 bis 551
Erschienen: 2021-11-30 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1: Der Eintragung der angemeldeten Bezeichnung „Glücksherzen“ als Marke steht im Zusammenhang mit den noch beanspruchten Waren der Klasse 30 „Fruchtgummi; Lakritz [Süßwaren]; Zuckerwaren“ jedenfalls das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen.

Schlagworte

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