CareLit Fachartikel
Unterscheidungskraft einer Wort-/Bildmarke mit berühmtem Personennamen (Mozart Kaffee)
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2021 · Heft 6 · S. 551 bis 554
Dokument
228423
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das angemeldete Wort-/Bildzeichen „Mozart Kaffee“ stellt keinen engen beschreibenden Bezug zu der beanspruchten Ware der Klasse 30 „Kaffee“ her. Zwar handelt es sich bei dem angemeldeten Zeichen um eine zusammengesetzte bzw. mehrgliedrige Marke, die unter anderem den Wortbestandteil „Kaffee“ enthält. Aber auch wenn dieser Wortbestandteil die beanspruchte Ware selbst bezeichnet, so dass er für sich genommen offenkundig nicht schutzfähig ist, gilt dies nicht ohne Weiteres für die angemeldete Marke in ihrer Gesamtheit, auf die es entscheidungserheblich ankommt.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ARZNEIMITTEL
MUSIK
RECHTSPRECHUNG
BLUTDRUCK
BUNDESGERICHTSHOF
GESETZ
RECHT
UNTERNEHMEN
VERSTÄNDNIS
REGISTER
PERSÖNLICHKEIT
ES
SICHERHEIT
NAMEN
WAHRNEHMUNG