CareLit Fachartikel

Unterscheidungskraft einer Wort-/Bildmarke mit berühmtem Personennamen (Mozart Kaffee)

N.N. · Lebensmittel und Recht · 2021 · Heft 6 · S. 551 bis 554

Dokument
228423
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
551 bis 554
Erschienen: 2021-11-30 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Das angemeldete Wort-/Bildzeichen „Mozart Kaffee“ stellt keinen engen beschreibenden Bezug zu der beanspruchten Ware der Klasse 30 „Kaffee“ her. Zwar handelt es sich bei dem angemeldeten Zeichen um eine zusammengesetzte bzw. mehrgliedrige Marke, die unter anderem den Wortbestandteil „Kaffee“ enthält. Aber auch wenn dieser Wortbestandteil die beanspruchte Ware selbst bezeichnet, so dass er für sich genommen offenkundig nicht schutzfähig ist, gilt dies nicht ohne Weiteres für die angemeldete Marke in ihrer Gesamtheit, auf die es entscheidungserheblich ankommt.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ARZNEIMITTEL MUSIK RECHTSPRECHUNG BLUTDRUCK BUNDESGERICHTSHOF GESETZ RECHT UNTERNEHMEN VERSTÄNDNIS REGISTER PERSÖNLICHKEIT ES SICHERHEIT NAMEN WAHRNEHMUNG