CareLit Fachartikel
Der Wille des Gesetzgebers … Fallzusammenführungen ab 2019
Wernitz, T. · KU-Gesundheitsmanagement · 2021 · Heft 12 · S. 80
Dokument
228518
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seiner letzten Entscheidung zum Thema „Fallzusammenführung“ hat das Bundessozialgericht am 27.10.2020 (B 1 KR 9/20 R) wie auch in den zuvor ergangenen Entscheidungen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots gemäß §§ 12, 70 SGB V weiterhin auf Basis des Rechtsregimes eines „fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens“ eine Beurlaubung des Patienten und damit eine Fallzusammenführung gefordert.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
BEURTEILUNG
NORM
PATIENTEN
ES
RECHTSANWÄLTE
KU-Gesundheitsmanagement