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Neue Fristen im BPersVG — Flexibilisierung statt Zementierung

Prof. Dr. iur. Widmaier , U. · Die Personalvertretung · 2021 · Heft 12 · S. 444 bis 451

Dokument
228616
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
Prof. Dr. iur. Widmaier , U.
Ausgabe
Heft 12 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
444 bis 451
Erschienen: 2021-12-07 00:00:00
ISSN
1866-0185
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag widmet sich schwerpunktmäßig den durch das Bundespersonalvertretungsgesetz v. 9.6.2021 geänderten Fristen in den Beteiligungsverfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung. Hierbei werden die Möglichkeit einvernehmlicher Fristabsprachen zwischen Dienststelle und Personalrat sowie die neu eingeführten Reaktionsfristen der Dienststelle auf Vorlagen im Stufenverfahren und bei Initiativanträgen des Personalrats auf den Prüfstand gestellt und kritisch gewürdigt. Der Beitrag arbeitet die Bedeutung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§2 Abs. 1 BPersVG) bei der zeitlichen Flexibilisierung der Beteili…

Schlagworte

PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNG ZIEL ENTSCHEIDUNG ZUSAMMENARBEIT RECHTSPRECHUNG VEREINBARUNG GESETZ RECHT ZEMENTIERUNG ARBEIT PRAXIS ES BERLIN ZEIT ENTSCHEIDUNGSFINDUNG