CareLit Fachartikel
Sturz aus dem Stand ist kein Arbeitsunfall. An der Haltestelle umgekippt.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2021 · Heft 12 · S. 40 bis 41
Dokument
228673
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleidet, steht grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dass der Versicherte sich auf dem unmittelbaren Weg zwischen seiner Wohnung und dem Ort seiner versicherten Tätigkeit befindet, reicht jedoch allein für den Versicherungsschutz nicht aus. Ein Unfall auf dem Arbeitsweg kann vielmehr nur dann als Arbeitsunfall anerkannt werden, wenn sich eine Gefahr verwirklicht hat, die in den Schutzbereich der Wegeunfallversicherung fällt.
Schlagworte
GERICHT
MANN
STURZ
UNFALL
UNFALLVERSICHERUNG
ANERKENNUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
RECHT
ARBEIT
WOHNUNG
VERSICHERUNGSSCHUTZ
RECHTSPRECHUNG
BODEN
ES
FUSSGÄNGER