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Sturz aus dem Stand ist kein Arbeitsunfall. An der Haltestelle umgekippt.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2021 · Heft 12 · S. 40 bis 41

Dokument
228673
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 12 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2021-12-07 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleidet, steht grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dass der Versicherte sich auf dem unmittelbaren Weg zwischen seiner Wohnung und dem Ort seiner versicherten Tätigkeit befindet, reicht jedoch allein für den Versicherungsschutz nicht aus. Ein Unfall auf dem Arbeitsweg kann vielmehr nur dann als Arbeitsunfall anerkannt werden, wenn sich eine Gefahr verwirklicht hat, die in den Schutzbereich der Wegeunfallversicherung fällt.

Schlagworte

GERICHT MANN STURZ UNFALL UNFALLVERSICHERUNG ANERKENNUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER RECHT ARBEIT WOHNUNG VERSICHERUNGSSCHUTZ RECHTSPRECHUNG BODEN ES FUSSGÄNGER