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BAG vom 21.07.2021 – 5 AZR 572/20 Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.07.2021 – 5 AZR 572/20

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2021 · Heft 12 · S. 1 bis 9

Dokument
228705
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2021
Jahrgang 2021
Seiten
1 bis 9
Erschienen: 2021-12-13 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssatz: Der Begriff der „geleisteten Arbeit“ in der Entgeltregelung des § 12.1.1 MTV-VW legt nahe, dass dieser eingeschränkt bezogen auf die konkrete Tätigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers zu verstehen ist. Haben die Tarifvertragsparteien – wie in § 28.2 MTV-VW für den Fall des Waschens – zudem einen Vergütungsanspruch für nur eine konkret benannte Zusammenhangstätigkeit normiert, kommt darin in der Gesamtschau zum Ausdruck, dass keine Entgeltansprüche für andere Zusammenhangstätigkeiten bestehen sollen (Rn. 22, 25).

Schlagworte

ARBEITSZEIT RECHTSPRECHUNG SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT RICHTLINIE ARBEITNEHMER KOSTEN TARIFVERTRAG ARBEITGEBER KRAFTFAHRZEUGE ARBEIT ES TRAGEN ARBEITSPLATZ SICHERHEIT GESUNDHEIT