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BAG vom 21.07.2021 – 5 AZR 572/20 Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.07.2021 – 5 AZR 572/20
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2021 · Heft 12 · S. 1 bis 9
Dokument
228705
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssatz: Der Begriff der „geleisteten Arbeit“ in der Entgeltregelung des § 12.1.1 MTV-VW legt nahe, dass dieser eingeschränkt bezogen auf die konkrete Tätigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers zu verstehen ist. Haben die Tarifvertragsparteien – wie in § 28.2 MTV-VW für den Fall des Waschens – zudem einen Vergütungsanspruch für nur eine konkret benannte Zusammenhangstätigkeit normiert, kommt darin in der Gesamtschau zum Ausdruck, dass keine Entgeltansprüche für andere Zusammenhangstätigkeiten bestehen sollen (Rn. 22, 25).
Schlagworte
ARBEITSZEIT
RECHTSPRECHUNG
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
RICHTLINIE
ARBEITNEHMER
KOSTEN
TARIFVERTRAG
ARBEITGEBER
KRAFTFAHRZEUGE
ARBEIT
ES
TRAGEN
ARBEITSPLATZ
SICHERHEIT
GESUNDHEIT