CareLit Fachartikel
LAG Nürnberg vom 27.07.2021 – 7 Sa 359/20 Urteil des LAG Bayern vom 27.07.2021 – 7 Sa 359/20 EFZG § 3; BUrlG § 9; BGB § 626
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2021 · Heft 12 · S. 1 bis 3
Dokument
228707
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze 1. Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erschüttert, wenn die vom Arbeitgeber vorgetragenen Tatsachen zu ernsthaften Zweifeln an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Anlass geben. 2. Solche Tatsachen können u. a. die Erteilung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Untersuchung nur nach telefonischer Rücksprache oder – wie im vorliegenden Fall – auch die gemeinsame Krankschreibung mehrerer Arbeitnehmer für die Dauer eines vom Arbeitgeber widerrufenen Betriebsurlaubes sein.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
URLAUB
ARBEITSRECHT
RECHTSPRECHUNG
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
ZEIT
BAYERN
ES
GESUNDHEITSZUSTAND
QUARANTÄNE
ARBEIT
KRANKHEIT
ARBEITSLEISTUNG
KOPFSCHMERZ