CareLit Fachartikel
Die Tatbestandsmerkmale des Art. 107 Abs. 1 AEUV.
N.N. · Neue Caritas · 2021 · Heft 22 · S. 6 bis 11
Dokument
229029
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im europäischen Binnenmarkt sind staatliche Beihilfen an Unternehmen verboten, solange sie von der EU-Kommission nicht erlaubt wurden. Wann gilt das Beihilfenverbot?
Schlagworte
UNTERNEHMEN
HANDEL
KOSTEN
ENTSCHEIDUNG
ZUWENDUNG
SPANIEN
WETTBEWERB
EINRICHTUNG
GERICHT
DEUTSCHLAND
MENSCHEN
ARBEIT
BERATUNG
SCHULEN
NORWEGEN
UNTERRICHT