Wer ist ASV-Berechtigter: das Team oder jedes seiner Mitglieder?
Prof. Dr. Erbguth, W. · Kranken- und Pflegeversicherung · 2021 · Heft 6 · S. 230 bis 232
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) steht für den Aufbau eines sektorenverbindenden Versorgungsbereichs, für eine Hinwendung zur interdisziplinären Behandlung besonderer Krankheitsbilder durch medizinische Teams, in denen entsprechend qualifizierte Krankenhausund Vertragsärzte zusammenwirken. Eine in diesem Zusammenhang bislang kaum behandelte Frage ist die, wem die diesbezügliche (Teilnahme-)Berechtigung an der ASV zukommt: dem (ASV-)Team oder jedem Teammitglied. Dem eignet nicht nur rechtliche, sondern zugleich eminent praktische Bedeutung, handelt es sich bei der Berechtigung…